Heizungsförderung durch BEG und KfW im August 2024: Wichtige Änderungen
Überblick über die neuen Regelungen
Ab August 2024 treten erhebliche Änderungen in der Heizungsförderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Kraft. Diese Neuerungen zielen darauf ab, nachhaltigere Heizsysteme zu fördern und den Energieverbrauch in privaten Haushalten zu reduzieren.
Neuer Fokus auf Klimaschutz
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Heizungssystemen, die zu einer signifikanten Reduktion der CO₂-Emissionen beitragen. Dazu gehört auch die verstärkte Förderung von Nah- und Fernwärmekonzepten sowie hybriden Systemen, die mehrere Energiequellen kombinieren.
Beantragungsverfahren und Fristen
Die Antragsstellung für die Fördermittel erfolgt weiterhin über die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um die Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, müssen Interessierte ihre Anträge vor Beginn der Umbaumaßnahmen einreichen und die geplanten Maßnahmen durch qualifizierte Fachleute umsetzen lassen. Die Frist für die Antragsstellung endet im Dezember 2025.
Für weitere Informationen und zur Beantragung der Fördermittel besuchen Sie die Websites von BEG und KfW.
Hinweis: Dies ist eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Informationen. Für weitere Details lesen Sie den vollständigen Originalartikel: Quelle