energycoop eG insolvent Was Sie jetzt beachten müssen!

Was Sie jetzt als Betroffener unbedingt beachten müssen. Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen rund um die Insolvenz von energycoop eG.

Kurz und Knapp:

 

– RLM-Kunden haben keinen Anspruch auf gesetzliche Ersatzversorgung
– Überweisungen nur noch an die Insolvenzverwalterin
– Zählerstand fotografieren
– Lastschriftmandate sollten vorsichtshalber umgehend gegenüber der Bank und der energycoop widerrufen werden!

Die energycoop eG befindet sich seit 04.04.2019 um 12:39 Uhr im Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Osnabrück bestellte als vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Zuvor hatte die Geschäftsführung der energycoop den Antrag auf (Insolvenz) in Eigenverwaltung zurückgezogen. Ebenfalls betroffen von der Pleite ist die ecoop services SE, die Vertriebsgesellschaft der energycoop. Für dieses Verfahren wurde am 08.04.2019 um 12:31 Uhr ebenfalls RAin Kuleba als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt.

 

Die energycoop eG hat die Belieferung am 04.04.2019 mit Strom und Erdgas eingestellt. Die Ersatzversorgung über den lokalen Grundversorger stellt die unmittelbare Belieferung im Bereich der Niederspannung/ des Niederdrucks sicher. Kunden, die Strom in der Mittelspannung bzw. Gas im Mitteldruck aus dem Netz beziehen, haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ersatzversorgung. Diese müssen sich selbst um eine Ersatzbelieferung kümmern.

 

Die betroffenen Kunden sollten beachten, dass Überweisungen nur noch an die Insolvenzverwalterin erfolgen dürfen. Lastschriftmandate sollten vorsichtshalber umgehend gegenüber der Bank und der energycoop widerrufen werden! Gerne senden wir Ihnen dazu eine Vorlage per E-Mail zu. Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular auf der rechten Seite.

 

Die Insolvenzverwalterin der energycoop bittet die Kunden hinsichtlich der Endabrechnung schon jetzt um etwas Geduld, da es mehrere Monate dauern kann, bis alle Kundenkonten abgerechnet sind. Erst wenn das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet ist, können auch Forderungen zur Tabelle angemeldet werden.

 

Energiekostenmanagement begleitet Sie gerne bei der zügigen Suche und Umstellung auf einen neuen, zuverlässigen Lieferanten. Ihnen stehen unterschiedliche Produkte – vom Tarif über klassische Festpreisverträge bis hin zu dynamischen SPOT-Produkten – zur Verfügung. Neben den Tarif- und Individualverträgen vor allem für die kleineren Gewerbekunden bieten wir Ihnen auch Spotmarktverträge für größere bzw. RLM-Kunden an. Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne nach Kräften!

2 Antworten

  1. Ecoop hat mir trotz Einzugsermächtigung eine Mahnung gesendet. Ich kann bei denen aber keinen telf. Erreichen. Ich weiß nicht ob die abgebucht haben oder nicht. Ist das rechtens?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert