HBL Nord-Energie-Insolvenz
HBL-Nord Energie GmbH Insolvenz Am 8. Februar 2020 hat das Amtsgericht Hildesheim Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermanns, CSP, zum vorläufigen Insolvenzverwalter (PIA)
Dass eine Nachricht gleich mit dem Aufruf zum Sonderkündigungsrecht beginnt ist zugegeben nicht sonderlich ermutigend.
Aber eins nach dem anderen. Seit Monaten kündigen Energieversorger an, dass es zu deutlichen Preiserhöhungen im Bereich Erdgas kommen wird. Das bedeutet, wenn Sie keine Ölheizung haben ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Ihre monatlichen Heizkosten drastisch erhöhen werden. Experten sprechen von einer zusätzlichen Belastung für den Endverbraucher von bis zu 250€ im Jahr.
Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es Sie trifft. Ein Drittel der Energieanbieter hat bereits zu Beginn des Jahres 2019 diese Ankündigung verlauten lassen, Tendenz weiter steigend. Das bedeutet in Zahlen, dass die Wahrscheinlichkeit im Verlauf des Jahres auf mehr als 60% ansteigen wird.
Energieversorger sind indes gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Kunden über jegliche Preiserhöhung zu informieren. Denn durch die Preisänderungen wird der Versorger im Prinzip vertragsbrüchig, was Ihnen das Recht auf Sonderkündigung gibt.
Der Verbraucherschutz und das Bundeskartellamt empfehlen ebenfalls einen umgehenden Lieferantenwechsel.
Und dies aus zwei Gründen:
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Energiekosten unserer Kunden zu reduzieren, indem wir ihren Energieverbrauch senken und ihre Energielieferverträge optimieren.
Sie haben eine Frage oder einen Hinweis für uns? Schreiben Sie uns eine Nachricht – wir sind gerne für Sie da.
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