BEV – Von Preiserhöhungen zur Insolvenz

Aktueller Stand

Der Energieversorger BEV musste am 25. Januar 2019 Insolvenz beantragen. Dies teilte das Amtsgericht München mit, welches die Insolvenz am 29. Januar 2019 angeordnet hatte (Akz. 1513 IN 219/19). Grund für die Insolvenz ist ein Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur. Auch sind Kundenbeschwerden in großer Zahl aufgekommen, weil die BEV horrende Preiserhöhungen angesetzt und Guthaben an ihre Kunden nicht ausgezahlt hat.

 

Wie können Sie als Kunden nun adäquat reagieren?

Damit der finanzielle Schaden nicht noch größer wird, raten wir Ihnen zum sofortigen Wechsel zu einem anderen Energieversorger. Denn sonst werden sie automatisch einem Ersatzversorger zugewiesen, der nicht unweigerlich am günstigsten ist. Und damit sich der neue Versorger nicht auch als Fallobst entpuppt, empfehlen wir zusätzlich einen unabhängigen Berater zu beauftragen. 

Nutzen Sie am besten sofort unser Kontaktformular und profitieren Sie umgehend von den Vorteilen unserer unabhängigen Beratung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert